Hinweis der Redaktion (Stand 25. September 2026): Dieser Beitrag wurde gekürzt. Wir wurden gebeten, dem betroffenen Schornsteinfegerbetrieb Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wir kommen dem nach und veröffentlichen die Stellungnahme sowie weitere Informationen voraussichtlich in der kommenden Woche. Bis dahin beschränkt sich dieser Beitrag auf öffentlich dokumentierte Fakten.
Mehrere Eigentümer aus Kerzlin haben uns auf ein Schreiben angesprochen, das derzeit im Ort verteilt wird und mit dem ein Schornsteinfegerbetrieb einen Werkvertrag und eine Vollmacht zur Unterschrift vorlegt. Dazu der öffentlich belegbare Sachstand:
Kehrbezirk OPR-065 wurde 2026 neu ausgeschrieben. Kerzlin gehört zum Kehrbezirk OPR-065 des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Der Landkreis OPR hat diesen Bezirk unter der Kennziffer 36.1/01-2026/OPR-065 ausgeschrieben; Bewerbungsfrist war der 20. August 2026, als Vergabetermin nennt die Ausschreibung den 1. September 2026. Wer den Bezirk seit diesem Datum als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wahrnimmt, ist auf der Website des Landkreises derzeit nicht aktualisiert. Wir haben beim Landkreis um schriftliche Auskunft gebeten.
Quellen:
Ausschreibung (PDF): https://www.ostprignitz-ruppin.de/media/custom/3039_5084_1.PDF
Übersicht Ausschreibungen: https://www.ostprignitz-ruppin.de/Informationen/%C3%96ffentliche-Bekanntmachungen/Ausschreibungen-Vergabe/
Übersicht Bezirksschornsteinfeger: https://www.ostprignitz-ruppin.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Schornsteinfegerangelegenheiten.php?ModID=10&FID=3039.210.1
Was allgemein gilt. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz führt hoheitliche Aufgaben (Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Bauabnahmen) ausschließlich der vom Landkreis bestellte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aus. Die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können Eigentümer bei jedem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb ihrer Wahl beauftragen. Eine Verpflichtung, mit einem bestimmten Betrieb einen Vertrag zu schließen oder eine Vollmacht zu erteilen, besteht nicht. Wer eine Vollmacht erteilt, sollte deren Umfang kennen – insbesondere, ob sie den Empfang amtlicher Schreiben wie des Feuerstättenbescheids einschließt.
Ansprechpartner. Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr, Schornsteinfegerangelegenheiten: Tel. 03391 688 3611 oder 03391 688 3603, schornsteinfeger@opr.de. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger für eine konkrete Adresse lässt sich auch über die Straßensuche des Landesinnungsverbands Brandenburg ermitteln: https://www.schornsteinfeger-brb.de
Übrige Ortsteile. Wildberg und Rohrlack gehören zum Kehrbezirk OPR-070, Garz, Küdow, Lüchfeld und Vichel zum Kehrbezirk OPR-066. Für diese Bezirke gibt es derzeit keine Ausschreibung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.



