Temnitzbrücke zwischen Wildberg und Küdow wird erneuert

Die Gemeindevertretung hat mit der Auftragsvergabe am 31.08.2023 die Sanierung der Temnitzbrücke zwischen Wildberg und Küdow final beschlossen. Die Bauarbeiten sollen bereits zeitnah im September beginnen und werden voraussichtlich bis Ende des Jahres andauern. Im ersten Schritt sollen Anwohner informiert werden. Die Baukosten werden mit 75 % gefördert. Eine Sperrung der Brücke soll ab 18. September 2023 erfolgen.

Die Brücke aus dem Baujahr 1982 weist immer mehr Mängel bei der Prüfung auf, wie z.B. Risse im Beton, Abplatzungen, freiliegende und korrodierte Bewehrung. Damit war die Brücke kurz vor der Sperrung, was in vielen öffentlichen Gemeinderatssitzungen immer wieder zu kontrovers diskutierten Debatten geführt hat. Die Gemeindevertretung hat es sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und viele Möglichkeiten geprüft und gegeneinander abgewogen. Aufgrund der zu erwartenden Kosten wurde erstmal hinterfragt, wer zuständig ist, ob die Gemeinde oder z.B. der Gewässerunterhaltungsverband, insbesondere im Hinblick auf das anliegende Wehr. Nach dem Motto: Ist das ein Wehr mit Brücke oder hat das eine mit dem anderen nicht zu tun? Der Gemeinde ging ein Schreiben zu, nachdem das Wehr auch nicht mehr genutzt und gebraucht werden würde, was aber offensichtlich nicht stimmt, da es weiterhin betrieben und auch gewartet wird. Alternativen wie Verrohrungen, die evtl. etwas günstiger wären wurden überlegt, werden aber nicht gefördert und sind evtl. für die schweren landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht so belastbar. Auch hätte man sich damit evtl. Förderungen, für die weiterführende Ortsverbindungsstraßen von Wildberg nach Küdow verbaut. Einige Vertreter, die die Brücke weniger nutzen, waren anfangs für die Schließung bzw. eine Nutzung als Fahrradbrücke, was aufgrund der Mängel auch nicht mal sicher machbar wäre. Ein einzelner Gemeindevertreter ist der Meinung, dass eine 100 % Förderung möglich gewesen wäre, konnte aber weder der Amtsverwaltung noch den anderen Gemeindevertretern konkret erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Annahme basiert oder Referenzbeispiele vorlegen. Die genannten Beispiele beziehen sich auf Gewässer der ersten Ordnung, aber die Temnitz ist gemäß der Amtsauskunft ein Gewässer der zweiten Ordnung. Auch die Nachbargemeinden haben “nur” 75 % Förderung bekommen. Aufgrund der Verzögerungen bestand die Gefahr, dass die Fördermittelzusagen mit 75 % verfällt.

Zur Klärung fand ein Treffen vor Ort mit Bürgermeister Michael Mann, Stellvertreter Martin Bunk, der Amtsverwaltung, dem Fördermittelgeber, Planer u.v.m. statt. Bei dem Treffen wurde festgestellt, dass das Wehr zwar eine gemeinsame Gründung mit der Brücke hat, aber aufgrund des Spalts, die Brücke nicht mit dem Wehr verbunden ist und damit unabhängig voneinander zu betrachten ist. Bei einer folgenden öffentlichen Beschlussfassung der Gemeindevertretung in Kerzlin wurde namentlich abgestimmt und im Protokoll festgehalten, da bei einer Ablehnung die 75 % Förderung verfallen wären und die Brücke bald gesperrt werden würde. Es gab nur noch eine Gegenstimme.

Wir werden hier und auf den Sozial-Medial Kanälen über den Baufortschritt berichten.

Transparenzhinweis: Der Artikel wurde von Sven Hegermann verfasst. Ich bin selbst Gemeindevertreter und versuche mit der etwas ausführlicheren Darstellung zu zeigen, dass z.B. dieses öffentliche Vorhaben der Gemeinde nicht so einfach ist, wie man es privat als Einzelperson handhaben würde. Ich versuche die Überlegungen und Abwägungen der Gemeindevertretung so objektiv wie möglich darzustellen. Bei Bedarf können gerne Erweiterungen oder eine andere Darstellung eingereicht werden.