Planinformation zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans „PV-FFA Kerzlin“ nach §8 (4) BauGB in der Gemeinde Temnitztal, OT Kerzlin
Die Firma PVPM – Photovoltaik Projektmanagement mit Sitz in 17268 Boitzenburger Land plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemeinde Temnitztal mit einer Größe von etwa 83 ha Gesamtfläche. Der aktuelle Geltungsbereich bzw. die Gesamtfläche des Plangebiets inkl. möglicher Ausgleichsflächen und freizuhaltender Biotope und Abstände umfasst ca. 82,6 ha, wovon ca. 79,3 ha für die Errichtung eines Sondergebietes zur solaren Stromgewinnung zur Verfügung stehen. Es sind Modulreihen im Abstand von 5-6 Metern mit einer Höhe von max. 3 m und 80 cm Bodenabstand vorgesehen. Die kalkulierte Betriebszeit des Solarparks ist mit 25-30 Jahren geplant. Es soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „PV-Freiflächenanlage“ (sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO) ausgewiesen werden.
Das im Außenbereich liegende Plangebiet teilt sich in zwei Teilbereiche A und B auf. Die beiden Teilbereiche sind auf der kürzesten Entfernung ca. 700 m voneinander entfernt und liegen im Ortsteil Kerzlin an der nördlichen Grenze zur Gemeinde Märkisch Linden (siehe Anlage). Die Teilbereiche A und B sind auf den kürzesten Strecken ca. 500 bis 650 m von der Kerzliner Siedlung entfernt, wobei hier von der Siedlungsgrenze inkl. landwirtschaftlicher Betriebe gemessen wurde. Die Entfernungen zwischen den Teilbereichen und Wohngebäuden innerhalb des Kerzliner Ortskerns beträgt jeweils auf der kürzesten Entfernung rund 700 m. Teilbereich B liegt mit einer Entfernung von ca. 180 m bis 400 m nördlich der Bundesstraße 167.
Die Gemeinde Temnitztal unterstützt das Vorhaben des privaten Investors, da sie hier die Möglichkeit sieht, einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien zu leisten. Im Plangebiet stehen auch Flächen für die erforderlichen Ausgleichs-, Abschirmungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan „PV-Freiflächenanlage Kerzlin“ soll am 24.11.2022 erfolgen (siehe Anlage 1).
Am 29.09.2022 wurde das Vorhaben in der Gemeindevertretung Temnitztal präsentiert. Es wurden sowohl der Standort als auch die Rahmenbedingungen sowie Chancen und Konflikte dargestellt. Im weiteren Verfahren sind die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte für die Träger öffentlicher Belange und die Bürger der Gemeinde vorgesehen.
Im Vorfeld wurde eine planerische Potenzialanalyse für das gesamte Gemeindegebiet erstellt (Stand August 2022), um konfliktfreie, geeignete Flächen („Weißflächen“) für die Freiflächenphotovoltaik herauszuarbeiten. Zur zusammenfassenden Bewertung wurde die Arbeitshilfe Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel herangezogen (RP Prignitz-Oberhavel 2021a). Im Ergebnis wurden etwa 83 ha ermittelt, auf denen nur ein sehr geringes Konfliktpotenzial besteht.
Für das Plangebiet mit den Teilbereichen A und B existieren gemäß den raumordnerischen, regional- und landschaftsplanerischen Vorgaben nur sehr wenige Restriktionen, die eine Nutzung durch PV-FFA einschränken. Vielmehr kann eine ökologische Gestaltung der geplanten PV-FFA die Zielsetzung des Landschaftsrahmenplans z.B. bei Förderung eines Kleingewässerverbunds und des Erosionsschutzes besser nachkommen als die aktuelle intensive Nutzung als Ackerflächen.
Das Bewertungssystem der Arbeitshilfe der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel kommt zu dem Schluss, dass der geplante Standort bedingt geeignet für die Errichtung einer PV-FFA und somit ein zu überprüfender „Einzelfall unter Prüfung von Alternativen“ ist. Dabei ist anzumerken, dass nach dem Bewertungssystem – analog zur geringen Anzahl der Restriktionen aus übergeordneten Planungen – nur zwei negative Abwägungskriterien, nämlich das Vorkommen von „Rast-, Nahrungs- und Fortpflanzungs-gebiete gefährdeter Arten“ und „Alleen und deren Umgebungsschutzbereiche“ auf das Plangebiet zutreffen.
Hinsichtlich der Abwägung zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und der Errichtung von PV-FFA ist die Entscheidung der Gemeinde maßgeblich. Die Ackerbodenzahlen liegen gemäß der mittelmaßstäbigen landwirtschaftlichen Standortkartierung bei 23 bis 27 und stellenweise bei weniger als 20. Gemäß der Arbeitshilfe stellen Bodenzahlen erst bei einem Wert über 30 ein negatives Abwägungskriterium dar, was somit im Fall des Plangebiets aufgrund der geringeren Bodenzahlen nicht zutrifft. Weiterhin ist zu erwähnen, dass sich die Ertragsfähigkeit im Plangebiet im Vergleich zu anderen Landwirtschaftsflächen in der Gemeinde eher im unteren Bereich befindet.
Diese Information wurden freundlicherweise bereitgestellt von der Firma PVPM – Photovoltaik Projektmanagement